Rechtsanwalt

Rechtsanwälte in Deutschland: Was Sie qualifiziert. Was Sie kosten. Was Sie können.

Rechtsanwalt - Allgemeininformationen

Rechtsanwälte in Deutschland haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Jura sowie ein anschließendes 2. Staatsexamen. In der Ausbildung zum Anwalt wird das deutsche Recht umfangreich behandelt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum Anwalt, wird von der Anwaltskammer die Zulassung zur Ausübung des Berufs erteilt.

In Deutschland gibt es etwa 150.000 Anwälte. Somit kommt ein Anwalt auf 525 Einwohner in Deutschland. Das ist sehr viel und im Vergleich zu deutschsprachigen Grenzstaaten Schweiz etwa 1050 und Österreich 1750 Einwohner pro Anwalt, herrscht ein für die Anwälte schlechtes Verhältnis. Es gibt aber auch Länder wie die USA (280 Einwohner pro Anwalt) oder Italien und England wo das Verhältnis für Anwälte noch etwas schlechter als in Deutschland ist.

Etwa ein Drittel der Anwaltschaft weiblich. Nicht ganz ein Viertel der Anwaltschaft sind Fachanwälte. Da das deutsche Recht sehr umfangreich ist, hat es schon immer eine Spezialisierung der Anwälte auf gewisse Rechtsgebiete gegeben. Somit haben Rechtsanwälte gewisse Themenbereiche, in welchen Sie über besondere theoretische und praktische Erfahrungen verfügen. Dies wurde von der Rechtsanwaltskammer erkannt und es wurden Fachanwälte und Fachanwaltschaften eingeführt. Jeder Fachanwalt hat gegenüber seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer jährlich den Nachweis zu erbringen, dass er sich in seinem Fachgebiet fortgebildet hat. Die Einzelheiten der Zulassung als Fachanwalt regelt die Fachanwaltsordnung. Derzeit gibt es Fachanwaltschaften für:

Agrarrecht

Arbeitsrecht

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Baurecht und Architektenrecht

Erbrecht

Familienrecht

gewerblichen Rechtsschutz

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Informationstechnologierecht

Insolvenzrecht

Medizinrecht

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Sozialrecht

Steuerrecht

Strafrecht

Transportrecht und Speditionsrecht

Urheberrecht und Medienrecht

Verkehrsrecht

Versicherungsrecht sowie Verwaltungsrecht


Vor der Einführung der Fachanwaltschaften haben Anwälte ebenfalls spezielle Tätigkeitsschwerpunkte gebildet. Diese Interessensschwerpunkte durften selbstständig angegeben werden, wenn die Anwälte ihren eigenen Angaben zufolge, in diesem Fachgebiet mindestens zwei Jahre nachhaltig tätig gewesen sind. Inzwischen sind die Regelungen über die Angaben von diesen Interessenschwerpunkten aufgehoben worden und wurden durch die Fachanwaltschaften ersetzt.